Lösungen im Familienrecht: Haben Sie daran schon gedacht?
(Was wäre eine Anwaltswebseite ohne Disclaimer! Freundlicherweise wollen Sie also folgenden Aufruf entschuldigen: Wir präsentieren Ihnen hier rudimentäre und unvollständige Denkanstösse im Familienrecht, darunter auch Publikationen von Dr. Heinz Heller. Diese können sich als überholt erweisen, weil sich Gesetz und Rechtsprechung ständig weiterentwickeln. Jedenfalls vermögen nachfolgende Informationen im Einzelfall den konkreten und relativierenden Rechtsrat eines zertifizierten Fachanwalts SAV Familienrecht auf keinen Fall zu ersetzen.)
Eheverträge | Vorausvereinbarung für den Scheidungsfall
Ehe- und Erbrecht sind also eng miteinander verwoben. Es kann je nach Familien- und beruflichen Konstellationen unerwünschte, manchmal fatale Folgen zeitigen, wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde. Dies erweist sich als unangenehme Wahrheit namentlich bei Unternehmern, die nicht frühzeitig an Todesfälle in der Familie oder an den Scheidungsfall gedacht haben. Es lohnt sich also, im Rahmen der eingeschränkten gesetzlichen Möglichkeiten die Gestaltungsmöglichkeiten von Ehe- und Erbverträgen auszuloten.
Ehe- und Erbverträgen sprechen das Vermögen an. Mit Scheidungsvorausvereinbarungen versucht man auch die Unterhaltsfrage für eine zukünftig denkbare Scheidung zu regeln. Die Zulässigkeit solcher «Scheidungskonventionen auf Vorrat» war lange Zeit umstritten. Im Jahr 2019 hat das Bundesgericht überraschenderweise grünes Licht erteilt (BGer 5A_778/2018 vom 23. August 2019 E. 5.5). Seither hat das Interesse an Vorausscheidungsvereinbarungen erheblich zugekommen, auch wenn sie aus vielen Gründen rechtsunsicher bleiben. Versierte Fachanwälte SAV Familienrecht wie Dr. Heinz Heller können die Angreifbarkeit von Vorausscheidungskonventionen aber durch gezielte Vertragsredaktion vorbeugend abmindern, wenngleich nicht gänzlich verhindern.
Einmalberatung zu Scheidung und Trennung
Oft ist den Mandanten der Heller Rechtsanwalts AG bereits mit einer fundierten Einmalberatung geholfen. Gemeinsam mit Ihnen schafft Dr. Heller eine «grosse Auslegeordnung» der gegebenen Ehe- oder Familiensituation. Zusammen erwägt man rechtliche Optionen und denkt über maximale, aber vor allem über optimale Lösungen nach.
Ein Fachanwalt für Frauen, Männer und Kinder
In Scheidungssituationen wählen Mandanten und Mandantinnen oft gezielt eine Frau oder einen Mann als anwaltliche Vertretung. Nur rund ein Drittel aller Schweizer Fachanwälte SAV Familienrecht sind Männer. Dr. Heller berät und vertritt bewusst Männer wie Frauen, und verfügt entsprechend über ein tiefgehendes Verständnis der geschlechtsspezifischen Interessenlage. Die Kinderinteressen stellt Dr. Heller stets in den Vordergrund, gleichgültig, ob er den Vater oder die Mutter vertritt.
Einmalberatungen zu Ehe- und Erbverträgen
Ehe- und Erbrecht sind eng miteinander verwoben. Es kann je nach Familien- und beruflichen Konstellationen unerwünschte, manchmal fatale Folgen zeitigen, wenn nicht rechtzeitig vorgesorgt wurde. Dies erweist sich als unangenehme Wahrheit namentlich bei Unternehmern, die nicht frühzeitig an Todesfälle in der Familie oder an den Scheidungsfall dachten.
Aussergerichtliche Vereinbarung von Trennungs- und Scheidungskonventionen
Nur in rund 10% aller Fälle werden Ehen durch Entscheid der Richter geschieden. Die einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen bleibt der Königsweg.Dabei müssen allerdings beide Seiten bereit sein, Konzessionen zuzugestehen.
Beratung und Vertretung in Eheschutz- und Scheidungsverfahren
Unternehmerscheidungen
„Unternehmerscheidungen: Anwälte mit Wirtschaftswissen gefragt
Die Bestimmung des Einkommens von Unternehmern kann sich, so das Bundesgericht, als ‚äusserst schwierig‘ erweisen. Sind die Angaben oder Unterlagen des Unternehmergatten nicht glaubhaft oder nicht schlüssig, kann aus dem zuletzt gemeinsam gelebten Lebensstandard auf das damit korrelierende Einkommen des Unternehmergatten geschlossen werden.
Bei Unternehmerscheidungen höre ich stets, der Unternehmergatte rechne sich arm. Namentlich sei Gewinn durch unzulässige Rückstellungen gemindert, und Privatverbrauch des Unternehmers über das Unternehmen finanziert worden. Jetzt muss der Anwalt des Unternehmers über Wirtschaftswissen verfügen, unternehmerische Entscheide verteidigen oder den Unterschied zwischen Aktionärskonto und angeblich ‚über das Geschäft finanziertem Privatverbrauch‘ erklären können. Und wissen, wie man die […] Forderung pariert, der Unternehmergatte müsse angeblich nebst Saldo-Jahresabschlüssen auch sämtliche Kontoblätter und Belege ins Recht legen. Denn das muss der Unternehmergatte (beziehungsweise seine Aktiengesellschaft) nur, soweit die Anwältin der Unternehmersgattin eine entsprechende Informationslücke a) substantiiert und b) glaubhaft gemacht hat. Generell scheint es, nicht wenige Anwälte verwechselten Editionsbegehren und Informationsklagen, die ihnen zudem spanisch vorkommen.“
Lesen Sie hier den vollständigen Artikel:
Betreuungsunterhalt Unterhaltsberechnung (AnwaltsRevue, Nov/Dez 2016)